Hinweisgeberschutzgesetz

Unser Unternehmen legt Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Folgendes erreichen:

  • Hinweisgeber müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben.
  • Wird ein Hinweis abgegeben, muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
  • Hinweisgeber müssen geschützt werden, daher haben Personalverantwortliche oder Geschäftsführer keinerlei Zugriff auf die Kommunikation.
  • Binnen drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde.


Als Mitarbeiter oder Geschäftspartner können Sie uns mit einem Hinweis den Verdacht von Straftaten oder schweren Regelverstößen melden - unter Angabe Ihres Namens oder vollständig anonym. Sie bleiben dabei geschützt. 

Ihre Hinweise erhalten und bearbeiten ausschließlich unsere Verantwortlichen der internen Meldestelle. Sie behandeln Ihre Hinweise absolut vertraulich und wenn gewünscht anonym, auch und gerade gegenüber Personalentscheidern. Wenn wir eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme haben, erhalten Sie darüber Mitteilung, wie Ihrem Hinweis nachgegangen wurde.

Wir speichern keine IP Adressen und verwendet kein Tracking. Eine Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich, sofern Sie selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Auch wenn Sie Ihren Namen angeben, wahren die Bearbeiter die Vertraulichkeit Ihrer Identität nach den gesetzlichen Vorgaben.

 

Worum geht es bei Ihrer Meldung?

Diebstahl / Unterschlagung
Unberechtigte Entwendung von Gegenständen oder Geld oder Wertgegenständen.

Gesundheitsschutz / Arbeitsplatzsicherheit
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.

Diskriminierung / Belästigung
Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc. sowie auch Mobbing oder Bossing.

Betrug / Untreue
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen zur eigenen Bereicherung.

Verstoß gegen Menschenrechte
Risiken oder tatsächliche Verstöße gegen allgemeine Menschenrechte.

Datenschutz / Privatsphäre
Verstöße gegen den Datenschutz , Rechte von Betroffenen nach der DSGVO und unerlaubte Eingriffe in den Schutz der Privatsphäre.

Korruption / Bestechung
Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen o.ä.

Sonstige Verstöße
Mein Hinweis betrifft mehrere der vorgenannten Kategorien oder einen anderen schweren Regelverstoß aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.

 

Ich suche den Rat einer Vertrauensperson:
Sie können auf folgenden Button gehen, eine Mail an d.weichenhain@gofair-pflege.de schreiben oder

Sie erreichen Frau Weichenhain Mo-Fr von 10-14 Uhr unter 040 / 853 724 512.

 

Folgende Fragen sollen nur ein Leitfaden sein, Sie müssen nicht auf alle antworten:

·         Was ist vorgefallen?

·         Wann war der Vorfall

·         Gibt es Belege dafür?

·         Möchten Sie Ihren Namen nennen?

·         Sind Sie Mitarbeiter*in / Kunde / Sonstige Person